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Abschiebung

Abschiebung

Abschiebungsanwälte, keine Berater

Aufgrund der Beschwerden vieler unserer Kunden hatten wir das Bedürfnis, diesen Artikel zu schreiben.

Viele Bürger werden Opfer der Betrügereien von Beratern im Namen des Geldverdienens nur in Angelegenheiten, die unter das Ausländerrecht fallen, und nur Rechtsanwälte sind autorisiert.

Die autorisierte Person, die Ihre Rechtsverfahren durchführen kann, ist ein Rechtsanwalt.

Rechtsanwälte, die sich auf ihrem Gebiet auskennen, haben zusammen mit Ihrer Vollmacht die Befugnis, Ihre Prozesse problemlos zu verfolgen und abzuschließen.

Als Asal Hukuk Danışmanlık betreuen wir Sie mit unseren erfahrenen Anwälten wie Abschiebungsanwalt, Vollstreckungsanwalt, Anerkennungsanwalt, Staatsbürgerschaftsanwalt.

Um einen Rechtsverlust zu vermeiden, ist es unabdingbar, professionelle rechtliche Unterstützung durch einen auf Ausländerrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Ausländische Staatsangehörige reisen jedes Jahr zu unterschiedlichen Zwecken in die Türkei. Ausländische Staatsangehörige zeigen bei der Einreise häufig die gebotene Sorgfalt, werden dann aber abgeschoben (abgeschoben), weil sie die ausländerrechtliche Sorgfaltspflicht nicht einhalten.

Während der Abschiebung (Abschiebung) kann in ihren Akten je nach den Gründen der Abschiebung ein Beschränkungscode verarbeitet werden, der ihnen die Wiedereinreise in die Republik Türkei für einen Zeitraum von 5 Monaten bis 5 Jahren verwehrt , und in einigen Fällen auf unbestimmte Zeit. Bei der Abschiebung und Abschiebung ist es notwendig, die Einzelheiten der Beschränkungscodes zu kennen:

Was ist ein Beschränkungscode und warum wird er vergeben?

Die Gründe für die Beschränkungscodes unterscheiden sich voneinander. Je nach Bedeutung der getroffenen Maßnahmen variiert die Dauer der Einschränkung.

Im Allgemeinen sind die Hauptgründe für die Eingabe eines Beschränkungscodes:

V-69 (Ausländer, deren Aufenthaltstitel widerrufen wurde),
V-71 (Ausländer, die unter der Adresse nicht auffindbar sind),
V-70 (Ausländische Personen in Scheinehe),
V-77 (Ausländer, die sich auf diese Weise bewerben, obwohl sie keine Ahıska-Türken sind),
V-84 (Ausländer, die innerhalb von 10 Tagen mit einer Aufenthaltserlaubnis einreisen),
G-78 (Ausländer mit übertragbaren Krankheiten),
G-78 (Ausländer mit übertragbaren Krankheiten),
G-87 (Ausländische Personen, die in Bezug auf die allgemeine Sicherheit gefährdet sind),
Ç-113 (Ausländische Personen, die illegal in die Türkei ein- und ausreisen),
Ç-114 (Ausländische Personen, gegen die ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde),
Ç-115 (Aus dem Gefängnis entlassene ausländische Personen),
Ç-116 (Ausländische Personen, die die öffentliche Moral und die öffentliche Gesundheit gefährden),
Ç-117 (Illegal arbeitende Ausländer),
Ç-118 (Ausländer, deren Aufenthaltstitel widerrufen wurde),
Ç-119 (Situation, in der illegale Arbeiter die Geldstrafe nicht zahlen),
Ç-120 (Nichtzahlung der Geldbuße aufgrund eines Verstoßes gegen das Visum oder den Wohnsitz),
Ç-135 (Ausländer, die gegen das Ausländergesetz und den internationalen Schutz verstoßen),
Ç-136 (Ausländer, die ihre Reisekosten nicht bezahlen),
Ç-137 (zur Ausreise eingeladene ausländische Personen),
Ç-138 (INAD-Passagier / Unzulässiger Passagier),
Ç-141 (Ausländische Personen, deren Einreise in die Türkei der Genehmigung des Ministeriums unterliegt),
K (Ausländer wegen Schmuggel gesucht),
N-99 (Interpol-Code),
O-100 (Flüchtling, dessen Bezirk unbekannt ist und dem die Einreise verboten ist),
N-82 (Ausländer, deren Einwanderungscode / Einreise vom Selbstausdruck abhängig ist),
Es ist zu klären, was unter dem Begriff Abschiebungsentscheidung bzw. Abschiebung aus ausländischen Abschiebungsverfahren zu verstehen ist.

Die Abschiebungsstrafe wird verhängt, wenn der Ausländer seinen gesetzlichen Verpflichtungen innerhalb der Grenzen der Türkei nicht nachkommt oder die in den gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Verbote nicht einhält.

Die Abschiebung oder Abschiebungsentscheidung kann automatisch von den Statthalterschaften oder auf Anordnung der Generaldirektion für Migrationsmanagement im Rahmen von Artikel 53 des Gesetzes Nr. 6458 getroffen werden.

Im Geltungsbereich desselben Gesetzes ist festgelegt, dass Ausländern für maximal fünf Jahre die Einreise in die Türkei verboten werden kann. Dieser Zeitraum wird für jede Situation und jedes Ereignis separat festgelegt.

Eine sehr häufige Situation ist, dass Ausländer bei der Ausreise aus der Türkei die Geldstrafe für den Zeitraum der Visumsverletzung nicht bezahlen.

Ebenso wird in Fällen, in denen der Ausländer eine Scheinehe, in die Prostitution oder andere Straftaten verwickelt ist, ein Einreiseverbot gegen den Ausländer verhängt.

Das dem Ausländer zu verhängende Einreiseverbot kann gemäß Gesetz Nr. 6458 bis zu 5 Jahre betragen. Die Verwaltung hat bei der Festlegung der Dauer des Einreiseverbots einen weiten Ermessensspielraum.

In der Praxis wird die Dauer des Einreiseverbots unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie der subjektiven Charakteristik der Person, des die Abschiebung begründenden Ereignisses und der Schwere dieses Ereignisses bestimmt.

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